AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der MOKATI Fotos und Film OHG (nachfolgend „MOKATI") und ihren Auftraggebern im Bereich Hochzeiten, Paare, Familien sowie sonstiger privater Foto- und Videobegleitungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über fotografische, videografische und audiovisuelle Leistungen zwischen MOKATI und privaten Auftraggebern.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Erstellung fotografischer und/oder filmischer Werke entsprechend der jeweiligen Buchung.
2.2 Die Leistungen von MOKATI erfolgen im dokumentarisch-künstlerischen Stil. Die Auftraggeber sind mit der Bildsprache, dem Stil sowie der Arbeitsweise von MOKATI vertraut.
2.3 MOKATI schuldet die Erstellung der vereinbarten Werke, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten subjektiven Geschmacks oder individuellen ästhetischen Empfindens.
2.4 Die Auswahl der final ausgelieferten Fotos, Filmsequenzen, Audioaufnahmen sowie sonstigen Inhalte erfolgt ausschließlich durch MOKATI.
2.5 Rohdateien (RAW-Fotos, unbearbeitetes Video- oder Audiomaterial) sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Künstlerische Gestaltungsfreiheit
3.1 Soweit keine ausdrücklichen schriftlichen Gestaltungsvorgaben vereinbart wurden, erfolgt die Leistungserbringung im künstlerischen und dokumentarischen Gestaltungsspielraum von MOKATI.
3.2 Dies betrifft insbesondere:
- – Bildsprache
- – Perspektiven
- – Lichtstimmung
- – Farbgestaltung
- – Filmschnitt
- – Musikauswahl
- – Tonbearbeitung
- – Kameraführung
- – Aufnahmeorte
- – Motivwahl
- – Auswahl der ausgelieferten Werke
3.3 Beanstandungen, die sich ausschließlich auf Fragen des persönlichen Geschmacks oder der subjektiven Bildauffassung beziehen, begründen keinen Mangel.
3.4 Urheberrechtlich gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei objektiven technischen Mängeln, groben Pflichtverletzungen oder erheblichen Abweichungen von ausdrücklich schriftlich vereinbarten Leistungen bleiben unberührt.
3.5 Hochzeiten, Familienreportagen und Events sind dynamische Situationen. MOKATI kann daher nicht garantieren, dass sämtliche Personen, Situationen, Details oder Momente aufgenommen werden.
3.6 Personen, Dinge und Situationen werden grundsätzlich so aufgenommen, wie sie tatsächlich vorgefunden werden. Umfangreiche Retuschen oder digitale Veränderungen von Personen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.7 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3.8 MOKATI ist berechtigt, Fremdlabore, Albumhersteller, Freelancer, Assistenten oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Vertragserfüllung einzusetzen.
3.9 Während Paarshootings oder Filmaufnahmen ist das gezielte Eingreifen anderer Foto- oder Videodienstleister sowie dauerhaftes Mitfilmen oder Mitfotografieren durch Gäste nur nach vorheriger Abstimmung zulässig, sofern dadurch die Arbeit von MOKATI nicht beeinträchtigt wird.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Zur verbindlichen Terminreservierung wird eine Anzahlung in der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig.
4.4 Erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
4.5 Der Restbetrag ist spätestens vor Übergabe der finalen Werke ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen.
4.6 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei MOKATI.
5. Spesen, Verpflegung und Unterkunft
5.1 Bei Begleitungen ab sechs Stunden ist MOKATI sowie gegebenenfalls eingesetzten Erfüllungsgehilfen eine angemessene Verpflegung sowie ausreichende Pausen zu ermöglichen.
5.2 Ab einer Entfernung von 100 km zwischen Unternehmenssitz von MOKATI und Veranstaltungsort ist vom Auftraggeber eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe der Location bereitzustellen oder zu übernehmen, außer, es wurde im Angebot anders vereinbart.
5.3 Reisekosten werden individuell vereinbart.
6. Lieferung und Auslieferung
6.1 Die Sichtung, Auswahl, Bearbeitung und Bereitstellung der finalen Werke erfolgt mit der im kreativen Bereich üblichen Sorgfalt.
6.2 Die reguläre Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu 8 Wochen nach dem Veranstaltungstag.
6.3 Bei außergewöhnlich hoher Auftragslage, Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern.
6.4 Die Auslieferung erfolgt digital über eine passwortgeschützte Onlinegalerie oder einen vergleichbaren digitalen Übermittlungsweg.
7. Nutzungsrechte
7.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke.
7.2 Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte gegen Entgelt oder der Verkauf der Werke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MOKATI nicht gestattet.
7.3 Die Urheberrechte verbleiben vollständig bei MOKATI.
7.4 Die Bearbeitung der Werke durch Filter, KI-Tools, starke Farbveränderungen, Retuschen oder sonstige erhebliche Veränderungen ist nur mit vorheriger Zustimmung von MOKATI zulässig.
7.5 Eine technische Anpassung für Social-Media-Plattformen bleibt zulässig, sofern der Gesamteindruck der Werke nicht entstellt wird.
7.6 Bei öffentlichen Veröffentlichungen der Werke im Internet oder in sozialen Netzwerken soll MOKATI nach Möglichkeit als Urheber genannt oder verlinkt werden.
8. Eigenwerbung und Portfolio-Nutzung
8.1 MOKATI darf Aufnahmen ohne erkennbare Personen sowie Detailaufnahmen für Portfolio-, Wettbewerbs- und Eigenwerbungszwecke verwenden.
8.2 Die Veröffentlichung von Werken mit erkennbaren Personen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung der betroffenen Personen.
8.3 Für Aufnahmen von Kindern erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
8.4 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
9. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
9.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MOKATI unter:
https://www.mokati.de/datenschutz
9.2 Der Auftraggeber unterstützt MOKATI organisatorisch dabei, Gäste oder Teilnehmer über geplante Foto- und Videoaufnahmen zu informieren.
9.3 MOKATI bleibt für die eigene Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtlich selbst verantwortlich.
9.4 Personen, die keine Aufnahmen von sich wünschen, können dies MOKATI vor Ort mitteilen. MOKATI wird sich bemühen, diesen Wunsch im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
10. Einsatz moderner Software und KI-gestützter Technologien
10.1 MOKATI verwendet zur Sichtung, Auswahl, Bearbeitung, Optimierung und Auslieferung der Werke moderne branchenübliche Softwarelösungen und teilweise KI-gestützte Technologien.
10.2 Dies kann insbesondere betreffen:
- – Bildauswahl (Culling)
- – Farbkorrekturen
- – Belichtungsanpassungen
- – Rauschreduzierung
- – Schärfung
- – Retusche
- – Audiooptimierung
- – Schnittunterstützung
- – Entfernung störender Elemente
- – technische Qualitätsverbesserungen
10.3 Die Nutzung solcher Technologien erfolgt ausschließlich unterstützend im Rahmen der kreativen und technischen Nachbearbeitung durch MOKATI.
10.4 MOKATI achtet bei der Auswahl eingesetzter Software und Dienstleister auf einen datenschutzkonformen und branchenüblichen Einsatz.
10.5 Eine Verwendung der Werke zur eigenständigen KI-Trainingsnutzung durch MOKATI erfolgt nicht.
11. Stornierung / freie Kündigung
11.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
11.2 Da MOKATI pro Termin nur eine begrenzte Anzahl an Begleitungen annimmt und andere Anfragen für denselben Termin regelmäßig abgelehnt werden, entsteht bei einer Absage typischerweise ein erheblicher wirtschaftlicher Ausfall.
11.3 Im Falle einer Kündigung gelten daher folgende pauschalierte Ausfallvergütungen:
- – bis 12 Monate vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- – bis 6 Monate vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- – bis 3 Monate vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- – ab 3 Monate vor dem Termin: 90 % des vereinbarten Gesamtbetrags
11.4 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass MOKATI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11.5 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die pauschalierte Ausfallvergütung angerechnet.
12. Ausfall von MOKATI
12.1 Sollte MOKATI aufgrund Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände an der Leistungserbringung verhindert sein, wird MOKATI sich bemühen, geeigneten Ersatz zu organisieren.
12.2 Kann kein Ersatz gestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
12.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1 MOKATI haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2 Für sonstige Schäden haftet MOKATI nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet MOKATI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Bild- oder Videodaten haftet MOKATI nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3 Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Stand: Januar 2026
